AGBs

Stand: 01.05.2020

1. Allgemeines –Anwendungsbereich

1.1 Die AutoQuantum GmbH erbringt Leistungen im Bereich des Online Marketings. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Fa. AutoQuantum GmbH (nachfolgend kurz: AutoQuantum GmbH) und ihren Kunden, soweit nicht durch individuelle Vereinbarung abweichende Regelungen getroffen werden. Diese AGB gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt AutoQuantum GmbH nicht an, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch AutoQuantum GmbH vor. Diese AGB gelten auch dann, wenn AutoQuantum GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung ohne ausdrücklich erklärten Vorbehalt ausführt.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird.

2. Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen

2.1 Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

2.2 Der Vertrag zwischen AutoQuantum GmbH und dem Kunden kommt nur dann zustande, wenn der Vertrag in Textform abgeschlossen wird, oder wenn ein von AutoQuantum GmbH abgegebenes Angebot in Textform von dem Kunden angenommen wird.

2.3 Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen bedürfen immer der Textform.

2.4 An Abbildungen, Zeichnungen, Texten, Grafiken, Kalkulationen, Videos, Kampagnen-Einstellung und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Urheber-und Leistungsschutzrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Laufzeit und Kündigung
3.1 Der Vertrag beginnt mit der rechtsverbindlichen Unterschrift des Auftrages.

3.2 Die Laufzeit und Kündigungsfrist sowie der automatischen Verlängerung des Vertrages gelten die Bedingungen, die im Vertrag festgelegt wurden. Falls nicht vorhanden, so verlängert sich die Laufzeit automatisch, um die vorherige Laufzeit, wenn nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.

3.3 Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 Abs.1 BGB) bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt AutoQuantum GmbH insbesondere vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachhaltig verletzt oder der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Rechnungen nicht ausgleicht. AutoQuantum GmbH behält sich das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen, sollte bei der Bearbeitung der vom Kunden angegebenen Website/Websites festgestellt werden, dass sich darauf pornographische oder gesetzeswidrige Inhalte bzw. Andeutungen darauf befinden. Die Kündigungserklärung ist schriftlich abzugeben.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise für die Lieferung von Daten oder die Durchführung einer Dienstleistung als solche, die in den Vertragsunterlagen ausdrücklich festgelegt wurden. Alle Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Leistungen sind, müssen gesondert nach Aufwand vergütet werden.

4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.3 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die vereinbarten Beträge netto (ohne Abzug) innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum im Voraus, spätestens bis zum 10. des jeweiligen Monats, zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend den Zahlungsverzug, siehe auch § 286 Abs. 3 BGB.

4.5 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit sich diese nicht auf rechtskräftig festgestellte, unbestrittene oder durch AutoQuantum GmbH anerkannte Ansprüche bezieht. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Leistungsumfang, Lieferung und Lieferverzug

5.1 Die Art und der Umfang der Leistungen von AutoQuantum GmbH werden ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung bestimmt, die in den Vertragsunterlagen wiedergegeben werden.

5.2 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, erfolgt die Lieferung der gebuchten Dienstleistungen als Online-Lieferung. Dies kann nach Wahl von AutoQuantum GmbH entweder verschlüsselt per E-Mail erfolgen oder durch Zurverfügungstellung der Login-Daten direkt im jeweiligen System. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich in einem Dateiformat, welches mit der jeweils aktuellen Programmversion von Microsoft Excel verarbeitet werden kann.

5.3 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeiten setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.4 AutoQuantum GmbH ist zur Umsetzung der gebuchten Dienstleistung erst nach vollständigem Zahlungseingang verpflichtet, wenn nicht ausdrücklich eine Vorleistungspflicht von AutoQuantum GmbH vereinbart wird. AutoQuantum GmbH ist jedoch dazu berechtigt, die Leistung auch vor diesem Zeitpunkt zu erbringen.

5.5 Teillieferungen durch AutoQuantum GmbH sind in zumutbarem Umfang zulässig.

5.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist AutoQuantum GmbH berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.7 AutoQuantum GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit das zugrundeliegende Rechtsgeschäft ein Fixgeschäft im Sinne von § 268 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. AutoQuantum GmbH haftet auch, sofern als Folge eines von AutoQuantum GmbH zu vertretendem Lieferverzug der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung nicht mehr besteht.
5.8 AutoQuantum GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von AutoQuantum GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von AutoQuantum GmbH zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.9 Im Übrigen haftet AutoQuantum GmbH für den Fall des Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Dienstleistungswertes, maximal jedoch mit 15% des Dienstleistungswertes.

5.10 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt.

6. Nutzung von Daten
6.1 Soweit in den Angeboten und Auftragsbestätigungen von dem Kauf von Datenmaterial gesprochen wird, so ist damit –vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall –eine Übertragung der gesamten Verantwortung und auch Haftung für die Daten an den Käufer verbunden. Im Falle des Kaufs wird der Käufer der Daten neue verantwortliche und erhebende Stelle der Daten. Das Nutzungsrecht an den Daten ist nicht exklusiv. Etwaige Rechte an den Daten, insbesondere nach den §§ 87a ff. UrhG verbleiben in jedem Fall bei AutoQuantum GmbH. AutoQuantum GmbH ist berechtigt, die Daten selbst zu nutzen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen. Bei jeder Art von Datennutzung, auch dem Kauf, ist der Kunde der AutoQuantum GmbH verpflichtet (wenn auch selbst verantwortlich), im Rahmen des Dateneinsatzes die Informationspflichten der DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung) hinreichend erfüllen.

6.2 AutoQuantum GmbH weißt an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde die generierten Datensätze (Leads, Anfragen, Neukunden etc.) nur nach jeweils geltendem Recht zu Werbezwecken bzw. Kampagnen einsetzen darf. Für die sichere Speicherung, den sicheren Umgang und die ordnungsgemäße Verwendung von Datensätzen, sowie ggf. deren ordnungsgemäße Löschung, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Jeder Werbetreibende ist stets selbst für das ordnungsgemäße Handeln und den gesetzeskonformen Umgang mit Daten und die entsprechenden Werbe-oder Image-Kampagnen verantwortlich. AutoQuantum GmbH haftet nicht für evtl. Verfehlungen des Kunden.

7. Vertragsstrafe bei Überschreitung der eingeräumten Nutzung
7.1 Soweit der Kunde ihm von AutoQuantum GmbH überlassenes geistiges Eigentum nach Beendigung des Nutzungsrechts verwendet, steht AutoQuantum GmbH im Falle einer schuldhaften Verletzung die Zahlung einer Vertragsstrafe zu, die das Zehnfache des für die Lieferung / Dienstleistung angefallenen Entgelts beträgt. Die Vertragsstrafe fällt auch dann in voller Höhe an, wenn der Kunde nur einzelne Elemente des geistigen Eigentums über die eingeräumte Nutzung hinaus verwendet.

7.2 Die Einforderung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nicht aus.

8. Beschaffenheit und Mängelhaftung
8.1 Selektion und Beschaffenheit der Daten richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten Vorgaben. Den Parteien ist bewusst, dass eine letztverbindliche Richtigkeits-und Aktualitäts-gewähr der einer ständigen Fluktuation unterworfenen Daten nicht möglich ist. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung sind die von den Parteien getroffenen Vorgaben daher stets nur im Hinblick auf den Inhalt des bei AutoQuantum GmbH vorhandenen Datenbestandes zu beziehen. AutoQuantum GmbH tritt allerdings dafür ein, den Datenbestand stets mit der gebotenen Sorgfalt und den in zulässiger Weise zugänglichen Erkenntnisquellen zu pflegen und zu aktualisieren.

8.2 Will der Kunde die gelieferten Daten für eine bestimmte Kontaktaufnahme in einer bestimmten Werbeform nutzen, so hat er grundsätzlich selbst sicherzustellen, dass die rechtlichen Voraussetzungen hierfür eingehalten werden, insbesondere etwaig erforderliche Einwilligungserklärungen vorliegen und diese sich auch auf die konkrete Werbeansprache erstrecken. Zu diesem Zwecke ist ein Datenabgleich mit anderen beim Kunden bereits vorhandenen Daten ausdrücklich zulässig.

8.3 Bezieht sich die Lieferung auf Daten, zu denen ausdrücklich eine Einwilligungserklärung vorliegt, so steht AutoQuantum GmbH nur dazu ein, dass zu den jeweiligen Datensätzen überhaupt Erklärungen abgegeben wurden. AutoQuantum GmbH kann weder eine Haftung dafür übernehmen, dass die entsprechende Erklärung tatsächlich von der entsprechenden Person abgegeben wurde noch dafür, dass die abgegebene Erklärung im Einzelfall die vorgesehene Maßnahme abdeckt, weil auch vorhandene Einwilligungserklärungen in sachlicher und zeitlicher Reichweite auslegungsfähig sind.

8.4 Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser der ihm nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs-und Rügeobliegenheit nachgekommen ist.

8.5 Soweit die erbrachten Dienstleistungen nicht der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen, kann der Kunde zunächst nur Nachlieferung vereinbarungsgemäßer Leistung verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, im Umfang des Mangels den Rücktritt vom Vertrag oder Minderung zu erklären.

8.6 Macht der Kunde im Rahmen der Mängelgewährleistung Schadensersatzansprüche gegen AutoQuantum GmbH geltend, gilt die Regelung unter Ziff. 8.

8.7 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

8.8 Erstattungsleistungen, die AutoQuantum GmbH ohne nähere Erklärung gegenüber dem Kunden erbringt, sind mangels entgegenstehender Vereinbarung als Kulanzerstattung anzusehen und begründen keine Verpflichtungen für AutoQuantum GmbH.

9. Haftungsbeschränkung
9.1 AutoQuantum GmbH haftet dem Kunden für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit AutoQuantum GmbH, deren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet AutoQuantum GmbH für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

9.2 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von AutoQuantum GmbH, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

9.3 Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von AutoQuantum GmbH. Eine Haftung für Portokosten, Druckkosten, die Beauftragung von Telefonmarketingagenturen oder vergleichbare, im Rahmen einer Werbekampagne anfallender Kosten, schließt AutoQuantum GmbH aus, es sei denn, es ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von AutoQuantum GmbH und seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen nachweisbar.

9.4 AutoQuantum GmbH ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist AutoQuantum GmbH nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte AutoQuantum GmbH wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, AutoQuantum GmbH von jeglicher Haftung freizustellen und AutoQuantum GmbH die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

9.5 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien und im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.6 Soweit die Schadensersatzhaftung AutoQuantum GmbH gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf persönliche Schadensersatzhaftung deren Angestellter, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Sonstiges
10.1 AutoQuantum GmbH ist berechtigt, dem Kunden im Rahmen der Regelung des § 7 Abs. 3 UWG, an die von dem Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehung übermittelten E-Mail-Adresse eigene Newsletter zu versenden. Der Kunde kann dem jederzeit durch einfache E-Mail, Anruf, Telefax oder postalische Mitteilung widersprechen.

10.2 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber AutoQuantum GmbH, gelieferte Daten nur unter Berücksichtigung des geltenden Rechts, insbesondere der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwenden (siehe dazu auch Pkt. 5.6 dieser AGB).

10.3 Die von AutoQuantum GmbH prognostizierten erreichbaren Ziele können in dem genannten Zeitraum erreicht werden, jedoch kann dafür keine Garantie gegeben werden. Viele äußere Faktoren, auf die die AutoQuantum GmbH keinen Einfluss hat, wirken am Zustandekommen des Zieles mit, so dass keine Garantie gegeben werden kann auf die endgültigen Ergebnisse.

10.4. Der Kunde erteilt sein Einverständnis, dass AutoQuantum GmbH sowohl ihn selbst als auch das Projekt zu Werbezwecken für das eigene Unternehmen in einem angemessenen Umfang nennen oder beschreiben darf. Zudem stimmt er zu, dass die entsprechenden Referenzangaben getätigt werden dürfen.

11. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von AutoQuantum GmbH Erfüllungsort.

11.2 Auf die Vertragsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, wobei die Geltung aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.

11.3 Sofern der Kunde Kaufmann ist, gilt der Sitz von AutoQuantum GmbH als vereinbarter Gerichtsstand. AutoQuantum GmbH ist jedoch dazu berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.